AKUTes
 SSB - Linie 68
Probleme um Datenfunk FMS

AKUT

A RBEITSKREIS
K RITISCHER UND
U NABHÄNGIGER
T AXIUNTERNEHMER UND Fahrer


Verantw i.S.d.Pr.: Wilfried Martini
70469 Stuttgart, Sankt-Pöltener-Str. 26


An den Gesamtvorstand

Der Taxi-Auto-Zentrale Stgt. E.G.
Z.H. Herrn Dietmar Plag

Karlsbader Str. 42

70372 Stuttgart


EmailSt.Nr.FaxTelefonDatum
grossraumtaxi@t-online.de95324/228990171/5 41 18 410171/544433306.03.2003

UKB- Kürzung


Sehr geehrte Herren,

Mit Sorge beobachte ich die wenig professionelle Umstellung der Funktechnik in Ihrem Hause von dem alten Display-Sprechfunksystem auf das neue FMS-System mit GPS-Ortung.

Dass zusätzliche, hausgemachte Probleme das Verhältnis mit Ihren Genossen beeinträchtigen, ist nicht hinzunehmen. Dass Sie insbesondere mit Mitarbeitern in einer solch angespannten Situation nach einem Rauswurf auch noch vor das Arbeitsgericht gehen, ist nicht nachzuvollziehen. Zumal derzeit jede qualifizierte Arbeitskraft nötig ist.

Dass Sie auf den Info-Veranstaltungen zur Einführung des neuen Funks Aussagen machten, die Sie zunächst nicht einhalten wollten, trägt nicht gerade zu Ihrer Glaubwürdigkeit bei.

Es ist in Ihrer Verantwortung, Sorge zu, dass von uns Genossen Schaden abgewendet wird und das vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene System schnellstens umgesetzt wird.

Ich habe Sie, meine Herren Vorstände, aufgefordert, einen Beschluss über die Einführung des neuen Systems von der Generalversammlung absegnen zu lassen und damit uns Genossen in eine Mitverantwortung zu nehmen. Damit wäre jetzt alles etwas einfacher.

Insbesondere sollten Sie die jetzt gemachten Erfahrungen nutzen und die weitere Umstellung aufgrund der neuen Kenntnisse schnellstens umsetzten, da beide Systeme nebeneinander her nicht zufrieden stellend funktionieren. Ferner sollten Sie sich das Hamburger System noch einmal anschauen und nicht versuchen, einen Stuttgarter Sonderweg in der Auftragszuordnung zu gehen.

Ich bitte Sie nun um folgende Auskunft:

1.    Ist es richtig, dass Genossen den UKB gekürzt haben?
 a)   Wenn ja, mit welcher Begründung?
 b)   In welcher Höhe?
 c)   Und wie viele?
 d)   Was werden Sie wann dagegen unternehmen?
2.    Bis wann werden Sie das alte System definitiv abschalten und weshalb erhalten wir Genossen in Ihrem Taxi-Propagandablatt irgendwelche Berichte über ortsfremde Taxi-Gegebenheiten, aber nicht die jetzt notwendigen, begleitenden Informationen betreffs des Fortgangs des neuen Systems. Weshalb wird nicht schnellstens ein letzter Termin genannt, an dem wir Taxiunternehmer uns orientieren können.
3.    Wie viele Kollegen haben bereits bzw. beabsichtigen die Abmeldung, bzw. wie viele Genossenschaftsanteilskündigungen liegen derzeit schon vor?
4.    Weshalb gibt es in den letzten Wochen verstärkte Klagen der Kundschaft über zu lange Wartezeit sowohl bei der Bestellannahme als auch bei der Wartezeit auf das Taxi.
5.    Warum wird das Schichtführertelefon häufig erst nach dem 10-20. Läuten abgenommen? Dass dies kein Zustand; weder für uns Genossen noch für unser Kundschaft sein kann, werden Sie sicher unwidersprochen bestätigen.

Ich würde mich freuen, in den nächsten 14 Tagen von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüssen

Wilfried Martini

PS: Zur Veröffentlichung ab 01.04.2003 freigegeben
Verteiler: Vorstand TAZ, Aufsichtsratsvorsitzender H Feucht,
Redaktion H. Bierig, zur Veröffentlichung ab 01.04.2003 freigegeben

A K U T –

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T AXIUNTERNEHMER UND FAHRER
VERANTW I.S.D.PR.: WILFRIED MARTINI

70469 STUTTGART, SANKT-PÖLTENER-STR. 26


Regierungspräsidium Stuttgart
Verkehrsreferat
Z.H. Herrn Jörg Schwenk
Postfach 800709

70507 Stuttgart

EmailUnser ZeicheFaxDatum
grossraumtaxi@t-online.deWMFax: 0171 541184120.03.2003


EINSTELLUNG LINIE 68


Sehr geehrter Herr Schwenk,


Wie in den beiliegenden Zeitungsausschnitten zu lesen ist, wurde die Linie 68, Geroksruhe - Wangener Höhe – Buchwald, wegen Unwirtschaftlichkeit von der SSB eingestellt. Diese Problematik war jedoch schon bei der Einrichtung der Linie bekannt. Die Einstellung dürfte eher im Zusammenhang mit der Diskussion um das Zusammengehen der SSB mit den Karlsruher Verkehrsbetrieben zu sehen sein.

Wir bitten Sie als die zuständige Genehmigungsbehörde, die SSB nicht von der Betriebspflicht bezüglich der Linie 68 zu entbinden.

Folgende Punkte sollten in die Entscheidung mit einbezogen werden:

1. Im Vergleich mit anderen Linien, die in der Form eines Linienersatzverkehrs geführt werden (Linie 64, Linie 78), war das Fahrgastaufkommen sehr hoch. Die zurückgehenden Fahrgastzahlen sind damit erklärbar, dass natürlich sowohl während der Wintermonate die Ausflugsaktivitäten, als auch die Fahrten der Kleingärtner, wie auch die der Mitglieder der Sportvereine saisonbedingt zurückgingen. Dieser Trend hat sich im Monat März umgekehrt.
2. Grundsätzlich konnten die beteiligten Fahrer eine verstärkte Inanspruchnahme durch Stammfahrgäste, hauptsächlich mit Monatskarten, bestätigen.
3. Die Linie wird überdurchschnittlich häufig von Fahrgästen mit Schwerbehindertenausweisen in Anspruch genommen.
4. Wandergruppen haben behinderte oder schwächere Teilnehmer nach einer Wanderung von der Geroksruhe zur Wangener Höhe mit dem Linientaxi 68 zum Ausgangspunkt zurückfahren lassen.
5. Sehr viele ältere Kleingärtner haben die Linie 68 in Anspruch genommen. Einerseits macht es Sinn, dass eigene Fahrzeuge nicht bewegt wurden, andererseits handelte es sich um ältere Fahrgäste, die aufgrund verschiedenster Gründe kein eigenes Auto mehr besitzen. Für viele würde es aufgrund der geringen Renten auch das Aus der Gartenbewirtschaftung bedeuten. Das Alter dieser Nutzer dürfte sich zwischen 60 und 90 Jahren bewegen.
6. Auf der Wangener Höhe gibt es neben den bekannten Ausflugslokalen ebenfalls Wohnhäuser. Diese Bewohner haben einen Fussmarsch von über 2,7km von der Linie 15, Geroksruhe bis zu Wohnhäusern. Mittlerweile besuchen auch Kinder von Anwohnern Ausbildungsstätten und Schulen, so dass möglicherweise anstelle der Linie eine Schülerbeförderung eingerichtet werden müsste.
7. Zu guter letzt nutzen die Mitglieder der Sportvereine diese Linie immer häufiger. Dies muss auch unter dem Gesichtspunkt gesehen werden, dass die jüngsten Sportler nicht älter als 10 Jahre alt sind und von diesen Kindern nicht verlangt werden kann, dass sie gegen 19:00 durch den dunklen Wald alleine bis zur Bus/Strassenbahnhaltestelle laufen müssen.


Mit freundlichen Grüssen

Wilfried Martini


Zur Veröffentlichung freigegeben


A K U T -

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VERANTW I.S.D.PR.: WILFRIED MARTINI

70469 STUTTGART, SANKT-PÖLTENER-STR. 26


Herrn Minister Ulrich Müller
Ministerium für Umwelt und Verkehr
Baden-Württemberg
Kernerplatz 9

70182 Stuttgart


EmailUnser ZeicheFaxDatum
grossraumtaxi@t-online.deWMFax: 0171 541184120.03.2003


FLUGHAFEN STUTTGART-BETRIEBSPFLICHT IM STUTTGARTER TAXIGEWERBE


Sehr geehrter Herr Minister Müller,

Unsere Vereinigung unabhängiger Taxiunternehmer und Fahrer, kurz AKUT, nimmt in unregelmässigen Abständen ihre Arbeit auf und nimmt zu brisanten Themen Stellung:

Am 19.03.2003 wurde ein Taxi (es war zufällig eines von mir) mit gültiger Stuttgarter Taxikonzession durch die Flughafenwache des Flughafens Stuttgart vom Taxiplatz Abflug verwiesen. Dies mit der Begründung, dass dieses Taxi keine gültige Flughafenplakette angebracht hätte. Diese Plakette wurde 2000 noch unter dem damaligen Taxivorstand Kristan eingeführt, als die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart e.G. für die Flughafennutzung eine Nutzungsgebühr zusätzlich zum monatlichen Umlagebeitrag von den Taxiunternehmern einforderte. Diese Praxis wurde mittlerweile von den Gerichten als unzulässig bewertet; unzulässige Beiträge mussten von der Taxizentrale zurückerstattet werden und der Beitrag ist ab 2003 wieder im Umlagebetrag enthalten.
In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit von Flughafennutzungsgebühren für das Taxigewerbe, da wir über das PbfG nicht nur Rechte sondern auch Pflichten durch den Staat auferlegt bekommen haben, wie z. B. die Betriebspflicht und auch die Beförderungspflicht.

Aufgrund des Verweises durch den Flughafenmitarbeiter war das Taxi an der Ausführung seiner ihm gesetzlich auferlegten Verpflichtungen gehindert. Und dies, obwohl die Flughafengebühr über die Zentrale abgeführt wurde, es war nur keine Plakette angebracht. Dies wurde dem Mitarbeiter so auch mitgeteilt.

Folgende Fragen stellen sich:

1. Sind diese Flughafenabgaben in der Grössenordnung von ca. 50.000,- € pro Jahr zulässig, da das Taxigewerbe seiner Verpflichtung aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen muss?
2. Wird hier gegen das Gleichbehandlungsgebot unserer Verfassung verstossen, da die anderen öffentlichen Verkehrsträger, wie Busse und S-Bahnen, die ja unstrittig demselben PbfG unterliegen, keine Nutzungsabgaben entrichten müssen?
3. Wenn die Gebühr rechtens wäre, hätte die Flughafen GmbH dann als Gegenleistung nicht die Verpflichtung, die Abholung von Fluggästen durch private auswärtige Taxi-und Mietwagenunternehmer in dem allgemeinen Bereich des Abfluges hinter dem Taxiplatz zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass diese Abholer dann zumindest auf den bezahlten Parkplatz verwiesen werden und von diesen Unternehmen sogar noch eine anteilige Nutzungsgebühr für das Flughafengelände eingefordert wird? Wir als konzessionierte Taxiunternehmer sollen bezahlen und die auswärtigen Nichtkonzessionierten dürfen ohne Gebühr derselben Gewerbetätigkeit nachgehen?
4. Da ein Taxiplatz durch die Widmung als Taxiplatz zu einer öffentlichen Verkehrsfläche wird, verliert diese Flughafen-Strassenfläche seinen Status als privates Gelände. Ist es richtig, dass private Wachdienste wie die Flughafenwache auf solchen öffentlichen Verkehrsflächen keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen und dieser geschilderte Verweis die Kompetenz des privaten Flughafenwachdienstes übersteigt?

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass es uns in dieser Anfrage nicht um eine Bewertung der zivilrechtlichen Schadenersatzpflicht der Flughafen GmbH geht, sondern um eine grundsätzliche Bewertung des obengeschilderten Sachverhalts um eine möglicherweise nicht gesetzeskonforme Regelung zu korrigieren.

Wir danken Ihnen für eine baldige Antwort.


Mit freundlichen Grüssen


Wilfried Martini


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le 03.04.2003