Klatsch und Tratsch


Anklage: Gefährliche Körperverletzung
Berufungsurteil gegen Autenrieth rechtskräftig
Autenrieth: Urteil wegen übler Nachrede
Berufungsurteil gegen Autenrieth rechtskräftig
Vorwurf der üblen Nachrede
Telefonmissbrauch
Peter Kristan will einstweilige Verfügung gegen Lothar Fischer
Alle sind gleich...Taxi 472 ist gleicher


Pantelis Autenrieth Stuttgart. 26.Nov 1997
Anklage: Gefährliche Körperverletzung

Das Amtgericht Stuttgart veruteilte Hr Autenrieth zu 10 Monaten Haft bei dreijähriger Bewährung und einer Geldbusse von 5000 DM zugunsten einer Stiftung. Sein Freund Thomas Schmid kam mit 50 Tagessätzen zu je 50 DM davon.
Damit ging das Gericht über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmass hinaus, da das Gericht die tat als schwer und gefährlich einstufte. Es ging davon aus, das Hr. Autenrieth einen Fahrgast, welcher in Reutlingen zahlungsunfähig war, nicht wie angedroht nach Stuttgart fuhr (womit dieser einverstanden war) sondern in Stuttgart am Taxiplatz seinen Freund Thomas Schmid suchte und fand. Gemeinsam mit zwei Taxen fuhren sie anschliessend zum Jägerhof in der Hasenbergsteige, wo Hr. Autenrieth den Fahrgast mit einer grösseren MagLite-Taschenlampe auf Kopf und Brust schlug. Besonders gefährlich stufte das Gericht dabei die Schläge auf den Kopf ein, da es hierbei rein zufällig ist ob die Schläge Schädelverletzungen nach sich ziehen oder nicht. Thomas Schmid war nicht aktiv an der Tat beteiligt, unterstützte diese aber durch seine reine Anwesenheit. Die Tat selbst geschah um Sommer 1993 und wurde damals als unerledigt, weil Täter nicht ermittelbar, abgelegt. Im Jahr 1995 erfolgte eine detaillierte anonyme Anzeige gegen Hr. Autenrieth und Schmid, welche diese beiden dann 1997 vor Gericht brachte.
Einer der beiden Hauptbelastungszeugen ist M.Knaisch, welcher seit 1995 erhebliche Differenzen mit P. Autenrith hat. So drohte die Verhandlung dieser Straftat immer wieder als Thema die Differenzen dieser beiden zu erhalten. Nur die grossen Erfahrungen der vorsitzenden Richterin konnten in der mehrstündigen Verhandlung aus den Zeugenaussagen das Thema Privatfehde von der Straftat trennen. Wie auch immer die anonyme Anzeige aufkam, ganz klar ist, dass dieser Prozess am Ende einer Kette Hass und Anzeigen von Taxifahrern untereinander stand - wobei einer der Kontrahenten das Wissen über den Gegner ausnutzen konnte und dieses auch zugab.
Fazit? Traurig und entsetzlich ist es, wie Taxifahrer untereinander derartigen Hass entwickeln können. Schlimm ist es auch, dass für diese Auseinandersetzungen das Taxigewerbe sämtliche öffentlichen und halböffentlichen Stellen einschaltete.
Als Plus verbleibt nur zu vermerken, dass nach sehr langer Zeit ein dem Gewerbe noch mehr schädigendes Verhalten geahndet wurde.
Das Urteil war zum 30. Novwember 1997 noch nicht rechtskräftig.
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Berufungsurteil gegen Autenrieth rechtskräftig

Im Herbst 1998 erfolgte die Berufungsverhandlung des Hr. Autenrieth. Nachdem er am ersten Verhandlungstag jegliche Tat oder Taxifahrten zum Tattag bestritten hatte, räumte Hr. Authenriet die Tat in angeschwächter Form ein. Als Ausrede für sein hartnäckiges Leugnen führte er an, dass er zur fraglichen Zeit krankgeschrieben war und Krankengeld bezog.
Er wurde vom Landgericht wegen der Körperverletzung verurteilt. Da Hr. Autenrieth seine Revision zurückzog, ist Hr. Autenrieth seit Ende Oktober 1998 rechtskräftig verurteilt und vorbestraft.
Das Amt für öffentliche Ordnung gab keine Stellung dazu ab, wie sich die Verurteilung wegen Körperverletzung an einem Fahrgast im Taxi sich auf die Taxikonzession des Hr Autenrieth auswirken wird.
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Autenrieth: Urteil wegen übler Nachrede

Im November 1997 erhielt Kollege Autenrieth übler Nachrede zu 30 Tagessätzen zu je 80,00 DM. Das ist eine Gesamtstrafe von 2.400,00 DM. Aufgrund des Widerspruchs vom Kollege Autenrieth wurde die Verhandlung nach § 154 Strafgesetzbuch zurückgestellt. Jetzt am 14. Juli 99 wurde Kollege Autenrieth in Abwesenheit vom Gericht zu dieser Strafe verurteilt.
Strafverhandlungen können nach § 154 Strafgesetzbuch zurückgestellt werden, wenn ein Strafverfahren mit wesentlich schwerwiegenderen Taten ansteht, so dass die ursprünglich zu erwartende Strafe in der zweiten vollständig untergeht.
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Verfahren gegen Hannelore Danner wegen übler Nachrede eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellte ein von Hr. Knaisch angestrengtes Verfahren wegen "übler Nachrede" gegen die Schichtleiterin Hannelore Danner ein, da der Vorwurf nicht bewiesen werden konnte. Die TAZ verwendet eine Langzeitdokumentation, bei der exakt dieses eine Beweisband "versehntlich", wie es die Staatsanwaltschaft nannte, gelöscht wurde. Fragt sich nur, wieso einer der Vorstände behauptet, dass sowas unmöglich sei. Und man wundert sich, dass zum wiederholten male genau das Band der Langzeitdokumentation "versehentlich" gelöscht wurde, welches eventuell beweisen könnte, dass auch Mitarbeiter der Taxi-Auto-Zentrale nicht immer Engel sind.
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Verfahren gegen M.Knaisch wegen Telefonmissbrauchs eingestellt im November 1997


Herrn Knaisch wurde von Hr. Autenrieth und der Taxizentrale Stuttgart vorgeworfen, dass er sich illegal Autobooking Nummern verschafft habe und dieses Wissen zu Lasten von Hr Autenrieth genutz habe. Dies ergab einen Strafbefehl seitens der Staatsanwaltschaft in erheblicher Höhe. Das Gericht stellte nach einen Einspruch von Hr. Knaisch das Verfahren zum 20.Nov 1997 ein
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Einstweilige Verfügung gegen Kollege Fischer seitens Kollege Kristan 26.03.98

Spatzen pfeifen sie von den Dächern, einer nannte sie beim Namen - die kursierenden Gerüchte um den Vorstandsvorsitzenden der Taxi-Auto-Zentrale-Stuttgart e.G. Peter Kristan
Nachdem Herr Kristan seinen Anstellungsvertrag als Geschäftsführer kündigte, machte Hr. Fischer von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch und erzählte der Presse auf Anfrage das was seiner Ansicht nach an unrühmlichen über den Vorstand der Taxi-Auto-Zentrale-Stuttgart e.G. Peter Kristan an Gerüchten kursiert. Gegen diese Aussagen setzt sich der Vorstand Kristan zur Wehr, indem er den Herrn Fischer per einsweiliger Verfügung das weitere Verbreiten derartiger Informationen verbieten lassen will.
Der die Sitzung sehr straff führende Richter fragte eingangs der Verhandlung die beiden Kontrahenten was denn Ihre zukünftigen Pläne seien. Herr Kristan will nach seiner Kündigung zwar wieder als Vorstand kandidieren, doch nur, wenn ein ihm genehmer Aufsichtsrat gewäwird. Herr Fischer meint, dass er ein kollegiales Miteinadner suche und hoffe dass wegen Kristans öffentlichen Auftritten wieder Ruhe auf dem Platz einkehre.
Zum Teil behauptete Kollege Fischer, dass Herr Kristan ihn habe totschlagen wollen. Diese Behauptung konnte er mangels Zeugen nicht aufrecht halten. Die Aussage, dass Herr Kristan den Aufsichtsrat der Taxizentrale genötigt habe hielt Herr Fischer nicht aufrecht. Erheblichen Zorn des vorsitzenden Richters erweckte das Steuersparmodell von Herr Kristan, das dieser auch einräumte, das Unrecht aber nicht erkennen konnte. Dabei ging es darum, dass die Taxizentrale Stuttgart den Privatwagen des Herrn Kristan kaufe, so dass dieser die Mehrwertsteuer sparen könne. Ausserdem seien Wagen der Oberklasse mit Mehrwertsteuerausweisung besser wiederverkäuflich. Den Einwand des Richters, dass damit alle anderen Steuerzahler die diesen Konstrukt nicht nutzen können benachteiligt seien und dieses Modell somit zusätzlich bezahlen müssten wies Herr Kristand unter Berufung auf den GENO-Verband zurück. Das Gericht erkannte im Verfahren hier ein mangelndes Unrechtsbewusstsein im Steuerwesen. Die Aussage, dass der Taxi- und Mietwagenverband Region Stuttgart ein Gehalt an Kristan entgegen seiner Satzung zahle, konnte Herr Fischer nicht belegen. Diese Zahlungen stellen pauschale Aufwandsentschädigungen dar. Der festinstallierte Einbau einer Telefonanlage in sein Privathaus stellte deswegen keine Bereicherung dar, da ein Vorstandsbeschluss vorgelegt wurde, welcher den Einbau vor Zahlung und Bausausführung genehmigte. Wäre dieser Beschluss nicht vorgelegt worden, hätte die Taxizentrale allerdings ihr Eigentum verloren und es wäre Bereicherung gewesen. Ebenso konnte Herr Fischer das angebliche Eingeständnis des Herrn Kristan einer falschen Spesenabrechnung nicht belegen. Herr Kristan will diesen Vorwurf durch eine sehr genaue Prüfung der Betriebsunterlagen durch den GENO-Verband ein für allemal entkräften lassen.
Insgesamt sah das Gericht ausser den seitens Kollege Kristan eingräumten und entkräfteten Vorwürfe keinen als bewiesen an, da Herr Fischer keine Zeugen für seine Aussagen hatte.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, schlug das Gericht einen Vergleich vor, wonach sich Herr Fischer verpflichten sollte seine Aussagen nicht zu wiederholen. Dafür müsse Herr Kristan rund 1.400,00 DM bezahlen (Herr Fischer rd. 4.400,00 DM) und hätte dann keine richterliche Verfügung sondern nur einen Rechtsfrieden gehabt. Dieser Lösung stimmte Herr Kristan nach langem Zögern zu, nicht allerdings Herr Fischer, der von der Wahrheit seiner Vorwürfe überzeugt ist und zwecks Beweisbarkeit derselben einen Gerichtsprozess erzwingen will.

Mittlerweile hat das Gericht die einstweilige Verfügung gegen Herrn Fischer erlassen, wonach Herrn Fischer 500.000,00 DM Geldstrafe oder gar Ordnungshaft drohen (siehe Abschnitt Lokalpresse)

GENO-Verband: Der GENO-Verband ist eine Dachorganisation für Genossenschaften; er ist von Gesetz festgelegte Prüfungs- und Kontrollorganisation.



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Alle sind gleich...Taxi 472 ist gleicher

Es gibt Kollegen, die sind genauer und exakter als andere...Es gibt Kollegen, die klagen, dass niemand Missstände im Taxigewerbe angehe, bzw dagen vorgehe. Z.Bsp Fahrtenablehnungen, unsaubere Taxen ungepflegtes Äusseres, Parken auf Taxiplaätzen uvam. Um den paar Problemfällen in der Region Stuttgart doch Herr zu werden gab die Taxi-Zentrale Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Verband für Taxen und Mietwagen und den Behörden Kontrollausweise an ausgewählte Mitglieder aus. Diese Kontrolleure deckten auch den einen oder anderen Misstand auf und halfen geringfügige Vergehen wie fehlende Unternehmeranschrift oder falsch angebrachte Ordnungsnummern (Taxinummer) sofort abzustellen. Leider suchte man aber auch einen besonders genauen und einen "guten, echten deutschen" Unternehmer als Kontrolleur aus. Dessen Kontrollen gingen nahezu immer einher mit einer Beschwerde gegen den Kontrolleur und seine Art zu kontrollieren. So mussten, um diesen neuen Misstand in Griff zu kriegen, die Kontrolleure zurückgenommen werden. (Es gibt z.Zt Juli 98 ff praktisch keine Kontrollen). Etwas im Ansatz Positives war ins Gegenteil verkehrt worden und scheiterte somit.
Der Rest wurde auf Verlangen von Wolfgang Derm ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entfernt
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le 25.10.06


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