Immer wieder und an vielen Stellen wird üder den Werteverfall in der Gesellschaft geklagt.
Eine der grössten Förderer dieses Werteverfalls ist der Staat selbst, vertreten durch seine Judikative wie z.Bsp Staatsanwaltschaft und Gerichte
Da laut Gesetz alle Bürger gleich sind und auch gleich behandelt werden, kann es im Umkehrschluss keine Protektion einzelner
durch hochgestellte Persönlichkeiten aus Staat oder Gerichtsbarkeit geben.
Hochgestellte (oder solche, die glauben es zu sein) können somit ebenfalls nicht protegiert sein und werden für ein Vergehen bestraft
wie alle anderen Bürger auch.
Soweit die Theorie!
Wir haben nun den Beweis in den Händen, dass folgend aus obiger Einleitung ein vorsätzlicher Meineid nicht mehr schlimm ist -
und somit folgerichtig auch nicht mehr nennenswert bestraft wird.
Ein vorsätzlicher Meineid kostet nur noch 50 Tagesätze.
Wie billig muss da eine Falschaussage erst sein!
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erlies am 9. Januar 2001 gegen
den arbeitslosen Vorsitzenden des TVD, Peter Kristan
folgenden Strafbefehl:
50 Tagessätze zu je 30 €, insgesamt also 1.500,00 €
wegens Vergehen der falschen Versicherung an Eides statt.

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