Taximagazin Stuttgart

Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Taxi-Auto-Zentrale-Stuttgart e.G.

Taximagazin Heft 1&2 1998

Der Aufsichtsratsvorsitzende Kindersicherungspflicht Freistellungsverordnung I
Diskussionsrunde mit Kollegen "Freistellungsverordnung II" Verbandsversammlung 17.12.1998
Kindersicherungspflicht ab 1. Januar 1998


Der Aufsichtsratsvorsitzende zieht Bilanz

Ein halbes Jahr ist vergangen seit der letzten Generalversammlung. Ich habe mich in das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden gut einarbeiten können, dank der Unterstützung meiner Aufsichtsratskollegen und der Hilfsbereitschaft unseres Personals in der Verwaltung. Unsere Satzung habe ich mittlerweile auch hinreichend studiert.
Meine Rechte und Pflichten sind mir bekannt. Die Arbeit des Vorstandes wird überwacht. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten gut zusammen, wenn es darum geht, Verbesserungen für das Stuttgarter Taxigewerbe zu erreichen. Nur in einer Frage gibt es immer noch gegensätzliche Standpunkte:
Wie beteiligen wir ausscheidende Genossenschaftsmitglieder am Genossenschaftsvermögen?
Die eine Gruppe bevorzugt die Umwandlung in eine GmbH und Co.KG. Dieses Modell ist nicht mehrheitsfähig, da es zu teuer und zu undurchsichtig ist. (Mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben).
Die andere Gruppe, zu der ich mich zähle, möchte den einfacheren und kostengünstigeren Weg gehen:
Erhaltung der Genossenschaft wie sie ist. Neumitglieder sollen sich ihren Eintritt in eine reiche und moderne Genossenschaft teuer erkaufen. Ausscheidende Mitglieder sollen davon profitieren. Dazu genügt eine Satzungsänderung. Um diese Satzungsänderung vorzubereiten, werde ich auf der nächsten Aufsichtsratssitzung einen Ausschuß einsetzen, der sich sorgfältig mit diesem Thema befassen wird. Im Anschluß daran, wird dieser Ausschuß Informationsveranstaltungen für interessierte Mitglieder durchführen. Hierbei sollen Bedenken ausgeräumt und Vorschläge von Euch aufgenommen werden.
Zum Schluß möchte ich noch auf den Geburtstag unserer Genossenschaft am 12.3.98 hinweisen. Sie wird 70 Jahre alt, ist wohlhabend und erfreut sich bester Gesundheit. Wir wünschen ihr ein langes (über)leben.

Ihr Peter Goehner

Inhalt Heft 1+2/98

Wissmann: „Neu! Kindersicherungspflicht auch für Klasse I“

Ab 1. Januar 1998 wird es für Taxis eine besondere Verordnung zur Kindersicherung in Taxis geben. Sie gewährleistet, daß Kinder bei Taxifahrten sicher befördert werden können und ist gleichzeitig für das Taxigewerbe praktikabel. Das teilte der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, heute mit. Wissmann: „Ich appelliere an alle Erwachsenen, die Kinder im Auto mitnehmen: Sichern Sie die kleinen Mitfahrer richtig ­ durch Kindersitz und Gurt, im Privatauto ebenso wie bei Taxifahrten.“ Im allgemeinen dürfen Kinder seit 1. April 1993 im Auto auf Vorder­ und Rücksitzen nur mitgenommen werden, wenn entsprechende Rückhalteeinrichtungen benützt werden. Die Regelung gilt für Mädchen und Jungen, die jünger als 12 Jahre und kleiner als 1,50 Meter sind. Um dem Taxigewerbe ausreichend Zeit zu geben, die Kindersicherung bei Taxifahrten zu organisieren, sind Taxis im Gelegenheitsverkehr, übergangsweise, noch bis zum 31. Dezember 1997, von der Kindersicherungspflicht auf Rücksitzen ausgenommen. Da es in der Praxis kaum durchführbar wäre, zu jeder Zeit in jedem Taxi die derzeit vorhandenen fünf verschiedenen Klassen von Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Klasse ­ 0, 0+I, II, III) bereitzuhalten, wurde für Taxifahrten vom Bundesministerium für Verkehr in Absprache mit den Bundesländern und dem Bundes-Zentralverband Personenverkehr ­ Taxi­ und Mietwagen eV, eine Ausnahmeverordnung erarbeitet. Sie sieht vor, daß Taxifahrer Kindersitze der Sicherungsklassen I, II und III bereithalten müssen, die platzsparend im Kofferraum mitgenommen werden können. Da die Beförderung von mehr als zwei zu sichernden Kindern in Taxis außerordentlich selten ist, wird in der Verordnung festgelegt, daß nur bis zu zwei Kinder in Rückhaltesystemen gesichert werden müssen. Die Regelung sieht vor, daß dabei wenigstens für ein Kind eine Sicherung mit einer Rückhalteeinrichtung der Kasse I möglich sein muß. Die Rückhaltesysteme für ganz kleine Kinder (Kasse 0) werden im Regelfall von den Eltern oder begleitenden Erwachsenen selbst bereitgehalten, weil sie ohnehin das Kind darin transportieren. Werden Kinder auf Vordersitzen oder regelmäßig befördert, müssen sie in jedem Fall, wie auch zur Zeit schon, altersgerecht in entsprechenden Rückhaltesys­ temen gesichert werden. Die Verordnung ist begrenzt bis zum 31. Dezember des Jahres 2002. Dann soll geprüft werden, ob technische Neuerungen die Ausnahmeregelung noch erforderlich machen. Insbesondere im Hinblick auf integrierte Kinderrückhalteeinrichtungen, die derzeit noch keine umfassende Sicherung gewährleisten können, ist ein Fortschritt zu erwarten. Bundesverkehrsminister Wissmann hob hervor, daß Kindersicherung im Auto äußerst wichtig ist: „Viele Kinder könnten nach einem Autounfall noch leben, wären leichter oder gar nicht verletzt worden, wenn sie richtig angeschnallt gewesen wären oder den passenden Kindersitz benützt hätten.“ Wissmann: „Ich bin froh, daß wir eine Regelung gefunden haben, die größtmögliche Sicherheit garantiert und gleichzeitig für Taxifahrer praktikabel ist. Ich appelliere aber auch an Automobil­ und Autozubehörindustrie, Phantasie und lnnovationskraft in die weitere Entwicklung von sicheren und platzsparenden Kinderrückhalteeinrichtungen zu stecken.“

Inhalt Heft 1+2/98

Dies ist ein Verbands-Brief von Peter Kristan an den Verkehrsminister


Herrn
Verkehrsminister
Hermann Schaufler
Ministerium für Umwelt und Verkehr
Kernerplatz 9

70182 Stuttgart

12. Januar 1998



Freistellungs-Verordnung


Sehr geehrter Herr Minister Schaufler,
seit 1. Januar 1998 sind Taxen verpflichtet, mitfahrende Kinder durch amtlich genehmigte und geeignete Rückhalteeinrichtungen zu sichern. Daß es überhaupt zu einer Ausnahmeverordnung gekommen ist, die uns von der Sicherung von Kindern der Klasse O befreit, ist wesentlich dem Engagement Ihres Ministeriums im BLFA StVO zuzuschreiben. Dafür möchte ich mich bei Ihnen im Namen aller Taxler herzlich bedanken.

Obwohl die jetzt ebenfalls vorgeschriebene Sicherung eines Kindes der Klasse I (9 - 16 kg) das deutsche Taxigewerbe vor Probleme stellt, werden wir alles daran setzten, diese neue Gesetzesvorschrift umzusetzen. Wir werden damit einen Sicherheitsstandard für beförderte Kinder erreichen, der wesentlich höher liegt als bei allen anderen Mitteln des ÖPNV.

Sehr geehrter Herr Minister Schaufler,
nachdem ich in den letzten Monaten während der Diskussion um diese Ausnahme-verordnung gemerkt habe, wie sehr die Verbesserung der Sicherheit bei der Kinder-beförderung, nicht nur von allen Beamten der zuständigen Bundes- und Länderministerien befürwortet wird, sondern daß sie auch den Bonner Politikern aller Parteien am Herzen liegt, erlaube ich mir vor diesem Hintergrund, auf die Reformbedürftigkeit der Freistellungs-Verordnung hinzuweisen. Nach § 1, Abs. 4 d, dieser Verordnung ist die Beförderung von Schülern von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetz befreit. Das heißt, bei der Beförderung von Kindern von und zu Schulträgern sind die Bestimmungen des PBefG außer Kraft gesetzt. Die Fahrzeuge müssen z.B. nicht als Mietwagen zugelassen und versteuert und damit auch nicht einer jährlichen Prüfung beim TÜV unterzogen werden. Aber was noch viel schlimmer und für die beförderten Kinder gefährlicher ist, das Fahrpersonal muß nicht im Besitz einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.

Dies hat zur Folge, daß jeder zwischen 18 und 80 Jahren mit jedem zugelassenen Fahrzeug diese Beförderungen durchführen darf. Ob ein Fahrzeuglenker erst 14 Tage im Besitz eines Führerscheins ist und somit über keinerlei Fahrpraxis verfügt, spielt bei diesen Kinderbe-förderungen keine Rolle. Auch körperliche Beeinträchtigungen (wie z.B. Sehschwäche, Zucker, etc.), bei welchen sonst die gesetzliche Erlaubnis zur Personenbeförderung verweigert wird, fallen hier nicht ins Gewicht.


Selbstverständlich könnte nach dieser Freistellungs-Verordnung sogar ein Taxifahrer, dem wegen Unzuverlässigkeit die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung entzogen wurde, jederzeit Kinder gegen Entgelt befördern.

Meines Wissens nach ist es nicht zuletzt auch aufgrund dieser Tatsachen schon zu schweren Unfällen mit den beförderten Kindern gekommen.

Daß diese Verordnung m.E. auch einen unlauteren Wettbewerb zum Nachteil des Taxi- und Mietwagengewerbes massiv begünstigt, sei nur am Rande erwähnt.

Sehr geehrter Herr Minister Schaufler,
ich bitte Sie deshalb, auch im Interesse einer Verbesserung der Sicherheit für Kinder bei diesen Schülerbeförderungen, daß sich Ihr Ministerium im zuständigen BLFA PBefG für eine Änderung dieser Freistellungs-Verordnung einsetzt. Selbstverständlich werde ich alle Vorsitzende der Landesverbände des Taxi- und Mietwagengewerbes auffordern, sich mit Anträgen in dieser Sache an ihre zuständigen Ministerien zu wenden. Ich bin davon überzeugt, daß wir auch bei Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann und allen Mitgliedern des Verkehrsausschusses im Bundestag für diesen Antrag Unterstützung bekommen werden.

"Kindersicherheit ist nicht teilbar" und deshalb sollte für die Schülerbeförderung von behinderten Kindern auch dieselben Auflagen zur Anwendung kommen, denen das Taxi- und Mietwagengewerbe unterworfen ist

Einige europ. Nachbarländer haben nach meiner Recherche diese Erfordernisse längst erkannt und verlangen von den Fahrzeuglenkern, die in erster Linie geistig und körperlich behinderte Kinder fahren, eine strengere Ausbildung als sie für Taxi- und Mietwagenfahrer vorgeschrieben sind.

Auch der Bundesverband des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. hat mir zugesagt, im Interesse der beförderten Kinder unsere Bemühungen, eine Änderung der Freistellungs-Verordnung herbeizuführen, voll zu unterstützen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß auch nur ein einziges Mitglied einer Änderung dieser Freistellungs-Verordnung ablehnend gegenüber steht.


Sehr geehrter Herr Minister Schaufler,
selbstverständlich bin ich jederzeit gerne bereit, in einen persönlichen Gespräch meine Forderung nach Änderung der Freistellungs-Verordnung zu erläutern.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Kristan


Kopie zur Kenntnisnahme:
Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann
Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages
Deutscher Kinderschutzbund e.V. Berlin

Inhalt Heft 1+2/98

Brief von Hans-Jochen Henke (Bundesministerium für Verkehr)an Peter Kristan vom 28.01.98

Verband der Taxi- und Mietwagenunternehmen
Region Stuttgart e.V.
Herrn Peter Kristan


Freistellungsverordnung

Sehr geehrter Herr Kristan,
vielen dank für die Übersendung Ihres an den baden-württembergischen Verkehrsminister Herrn Schauffler gerichteten Schreiben.

Ihr Vorschlag, die Freistellungsverordnung zum Personenbeföderungsgesetz in einigen Punkten zu ändern, bedarf einer eingehenden Prüfung. Ich darf hierzu bemerken, daß sich der zuständige Bund-Länder-Fachausschuß bereits mit den von Ihnen angesprochenen Thema beschäftigt hat und übereingekommen ist, die Freistellungsverordnung im Zusammenhang mit der Novellierung der europäischen Berufszugangsrichtlinie, die allerdings nur Omnibusse betrifft, zu ändern. Nach diesem Beschluß ist vorgesehen, für die freigestellten Beförderungen nach § 1 Absatz 4 Buchstaben d, g und i die subjektiven Berufszugangsvoraussetzungen verbindlich einzuführen. Ferner wurde empfohlen, für die freigestellten Schülerverkehre eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu verlangen, soweit diese nicht bereits obligatorisch ist. Ich halte es für nützlich, wenn über dieses Thema unter Einbeziehung der von Ihnen genannten Verkehrssicherheitsaspekte erneut im Bund-Länder-Fachausschuß gesprochen wird.

Mit freundlichem Gruss

Hans Jochen Henke

Inhalt Heft 1+2/98

Diskussionsrunde mit Kollegen

Viele Kolleginnen und Kollegen kommen auf mich zu und fragen mich z.B. Dinge über Betriebsabläufe in der Funkzentrale und machen auch Verbesserungsvorschläge für bestimmte Situationen. Mit Sicherheit hat sich jeder Kollege der solche Vorschläge macht dies auch gründlich vorher überlegt. Warum sollen wir nicht ­ so mein Gedanke ­ einmal einige Kollegen einladen, Erfahrungen austauschen, Verbesserungsvorschläge aufnehmen, Verfahrensabläufe innerhalb der Zentrale ausführlich erklären und über das Thema "Funkzentrale­Auftragsvergabe" sprechen. Gemeinsam mit meinem Kollegen Jürgen Munz wurde die Gesprächsrunde kurzfristig vorbereitet und etwa 20 Kollegen, die daran Interesse hatten, eingeladen. Erstaunlich für uns war, daß unser Vorschlag auf sehr großes Interesse stieß und ausnahmslos alle angesprochenen Kollegen gleich zusagten; und dies obwohl keinerlei Kosten den Teilnehmern erstattet wurden. So trafen wir uns am 27. Oktober im Nebenzimmer vom "Grünen Laub" zu einem rein fachlichen Austausch, ohne Polemik und mit der Vorgabe, bei dieser Diskussion keine gewerbepolitischen Themen zu behandeln.
Wie sich gleich am Anfang herausstellte ­ etwas überraschend für uns ­, sahen sehr viele Kollegen Defizite in der allgemeinen Information der Kollegen am Platz. Wir werden natürlich zukünftig mehr Mitteilungen im Taxi­Magazin bringen und auch die Durchsagen im Funk sollen öfters wiederholt werden. Gleichzeitig appelieren wir an alle, doch einfach bei uns anzurufen, wenn etwas unklar ist. über die Themen, über die wir diskutiert haben, hier stichwortartig ein kleiner Bericht:

Bahntrans­Aufträge
Seither waren ja nur die Kollegen berechtigt, Bahntrans­Aufträge durchzuführen, die bei der Veranstaltung im SI unterzeichnet haben. Schon länger wollten wir eine weitere Besprechung durchführen, um dies weiteren interessierten Kollegen zu ermöglichen. Die Anzahl der tatsächlichen Aufträge von Bahntrans halten einem solchen Zeitaufwand nicht stand und ließen uns jetzt einen anderen Schritt gehen: Jeder an Bahntrans­Aufträgen interessierte Kollege kommt in der Zentrale vorbei, leistet seine Unterschrift (Transportversicherung vorausgesetzt), erhält sein Bahntrans­Quittungsheft sowie die genauen Unterlagen über die Abwicklung der Aufträge schriftlich in die Hand gedrückt und ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, diese Aufträge entgegenzunehmen.

Vorbestellungen mit Vorgabe einer bestimmten Automarke, Kreditkarte, usw.
Diese Art Vorbestellungen wurden seither im Display angekündigt. Bei der Vergabe am Platz dann das böse Erwachen, war doch dies eine Bestellung mit Kreditkarte; also lange Zeit vergeblich gewartet. Dies führte zwangsläufig zu Verärgerung des Kollegen. Technisch gibt es derzeit keine Möglichkeit, ­zig verschiedene Varianten im Display anzeigen zu lassen. Also haben wir uns entschlossen, daß diese Vorbestellungen nicht mehr angezeigt werden. übrigens ist dies bereits seit einigen Wochen so, niemand hat`s bemerkt bisher.

Vorbestellung wird vor Vergabetermin storniert
Soweit machbar, werden wir zukünftig die Stornierung einer bereits bekanntgegebenen Vorbestellung in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr im Funk durchgeben. Somit soll vermieden werden, daß Kollegen unnötig auf einen stornierten Auftrag warten.

Abholungen außerhalb
Bei Abholungen in Orten außerhalb (z.B. Kreis Ludwigsburg), die über die B 27 angefahren werden, ist teilweise Taxiplatz KELTER und teilweise STAMMHEIM bei uns hinterlegt. Dies wird in den nächsten Tagen überprüft und die Fahrzeuge zukünftig einheitlich am Platz KELTER weggeschickt, für Orte die über die B 10 angefahren werden, entsprechend STAMMHEIM.

Meldung "Platz ist belegt"
Mit dieser Meldung wird die Zentrale leider manchmal von Kollegen getäuscht. Steht ein Auftrag zur Vergabe an und der Platz wird gerufen, so hören wir "...ist doch belegt!". In Wahrheit ist der betreffende Kollege aber noch 50 Meter vom Platz entfernt und bis erneut der Platz gerufen wird, befindet er sich dann tatsächlich als Erster am Platz. Wir können diese Vorgehensweise nicht durchgehen lassen. Sofern Sie sich nicht rechtzeitig gemeldet haben, geben Sie uns bitte zukünftig Ihre Position per Sprache genau an, z.B. "Erster Bismarck, 301!" oder "...letzter Bismarck, 302!" Somit erhalten Sie dann doch noch den Auftrag, wenn nicht schon ein anderer Kollege vom Ersatzplatz losgefahren ist. übrigens: Kollegialerweise kann man auch einen Auftrag, den man als zweiter am Platz angenommen hat an den ersten Kollegen weitergeben!
über weitere angesprochene Themen wollen wir im nächsten Taxi­Magazin wieder berichten, da diese ja auch anschliessend bei uns im Haus diskutiert und beraten werden müssen. Das Ergebnis jedenfalls können Sie, wie gesagt, dann im Taxi­Magazin lesen. Inzwischen hat bereits am 15. Dezember 1997 eine zweite Diskussionsrunde stattgefunden. Und da diese Themenrunden von allen Teilnehmern sehr positiv gewertet wurden, werden wir auch zu weiteren Gesprächsrunden einladen. Selbstverständlich können nicht nur Mitglieder der TAZ, sondern auch unsere Gestattungsnehmer sowie angestellte Fahrer daran teilnehmen. Thema wird wieder sein: "Funkzentrale ­ Funkvermittlung usw.!"
D. Plag

Inhalt Heft 1+2/98

Jahreshauptversammlung des Verbandes der Taxi- und Mietwagenunternehmen Region Stuttgart

Zum 17. Dezember 1997 erfolgte die zweite Einladung zur Jahreshauptversammlung, nachdem beim ersten Termin im Oktober der Vorstandsvorsitzende Peter Kristan erkrankt war und die Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt vertagt worden war.
Peter Kristan, nun wieder genesen, eröffnete vor knapp 80 anwesenden Mitgliedern die Sitzung und trug ausführlich seinen Tätigkeitsbericht fürs vergangene Jahr vor. Er sprach zu gewerbepolitische Themen, über die Sie mit Sicherheit schon im Taxi-Magazin lesen konnten bzw. über die Sie in zukünftigen Ausgaben noch lesen werden. Deshalb soll an dieser Stelle auch gar nicht auf die einzelnen Sachgebiete eingegangen werden. Über das die Versammlung beherrschendste Thema, die Kindersicherung im Taxi, doch einige Anmerkungen, obwohl wir in dieser Ausgabe an anderer Stelle berichten. Es wird aber hier besonders deutlich wie wichtig richtige Verbandsarbeit ist aber auch wie schädlich falsche Entscheidungen einzelner Gewerbevertreter für das Taxigewerbe sind.
Bereits in der November- und Dezember-Ausgabe berichteten wir über die Kindersicherung im Taxi ab dem 1.1.98 und auch das Baden-württembergische Verkehrsministerium hat ganz klar in einem Schreiben über die zukünftigen Bestimmungen informiert. Diese waren akzeptabel sowie problemlos durchführbar und sämtliche Kollegen richteten sich darauf ein, mindestens zwei Kinder ab der Klasse II zu sichern. Dieses Ergebnis in Sachen "Kindersicherung" kam allerdings auch erst durch heftigen Widerspruch unseres Regionalverbandes aber auch weiterer Landesverbände gegen einen "schlafenden" und "nicht agierenden" BZP zustande.
Wie überrascht waren nicht nur alle Gewerbevertreter (bis auf den BZP-Präsidenten und seinen Stellvertreter) sondern auch im Stuttgarter Verkehrsministerium war man über die Rolle, die der BZP spielte, verärgert, als nun kurz vor Weihnachten eine erneute Änderung die erst vor kurzem festgelegten Bestimmungen ablöste. Es heißt jetzt: Im Taxi muß auch mindestens ein Kleinkind der Klasse I gesichert werden.
Was war geschehen ? BZP-Präsident samt Stellvertreter haben entgegen eines anderslautenden Votums des gesamten "Erweiterten BZP-Vorstands" dem Bundesverkehrsministerium ihre Zustimmung erteilt. Für solch eine Entscheidung muß im Gewerbe eine Mehrheit vorhanden sein, und dies war hier bestimmt nicht der Fall.
Es ist verständlich, daß alle unsere Verbandsmitglieder über dieses Verhalten von BZP-Präsident Hans Meißner und seinem Stellvertreter verärgert waren.
Peter Kristan hatte zu diesem und auch zu weiteren Themen sehr viele Fragen der Mitglieder zu beantworten. Die anschließende Entlastung wurde zunächst den Kassenprüfern und dann dem gesamten Vorstand des Verbandes erteilt. Dieses Jahr war die Amtsperiode des Vorstandsvorsitzenden Peter Kristan abgelaufen. Ohne Gegenkandidaten und mit großer Mehrheit wurde Peter Kristan wieder in sein Amt gewählt.
Inhalt Heft 1+2/98

Kindersicherungspflicht ab 1. Januar 1998

Taxen haben BeförderungspflichtWerte Mitglieder unseres Verbandes der Taxi­ und Mietwagenunternehmen Region Stuttgart e.V.
Aufgrund der geänderten Verordung (7. Ausnahmeverordnung zur Kindersicherungspflicht) sind Sie ­ nicht wie wir in der November­Ausgabe bekanntgegeben haben ­ verpflichtet zwei mitfahrende Kinder der Klasse II und III, sondern zumindest auch ein Kind der Klasse I (9 bis 18 Kg) zu sichern. Das heißt im Klartext: Sie müssen zwei Rückhaltesysteme im Fahrzeug haben, wobei zumindest eines für ein Kind der Klasse I geeignet sein muß. Nachdem wir laut Umfrage festgestellt haben, daß der Anteil der Fahrten mit Kindern die gesichert werden müssen, gemessen am gesamten Fahrgastaufkommen nur etwa 0,5 % beträgt und 90 % dieser Kinder davon mit den von Ihnen bereits gekauften Gurtverkürzern gesichert werden können, besteht der Bedarf an Kindersitzen für die Klasse I nur etwa bei 0,1 % bis max. 0,2 % der Fahrten. Um aber auch für diese Kinder absolute Sicherheit gewährleisten zu können haben wir uns entschlossen, jedem Taxiunternehmer, der über ein neueres Mercedes­Benz­Fahrzeug und damit über integrierte Kindersitze verfügt, einen zusätzlichen Fangtisch, mit dem dann auch Kinder der Klasse I vorschriftsmäßig gesichert werden können, auf Kosten des Verbandes zu kaufen. Bis Ende dieses Monats werden wir somit über 100 Taxen ausgerüstet haben. In unserer Verwaltung liegt nun eine Liste aus, in die Sie sich eintragen lassen können. Wir werden über Funk bekanntgeben, sobald wir die weitere Fangtisch­Liefereung erhalten haben. Desweiteren haben wir bereits Gespräche mit dem Leiter des Stadtplanungsamtes sowie mit der Geschäftsleitung der Flughafen GmbH geführt, wegen der Aufstellung von Kindersitz­Depots an zentralen Stellen wie z.B. Hbf, Flughafen und anderen zentralen Punkten der Landeshauptstadt. In jedem dieser Depots werden wir mehrere Kindersitze für die Klasse I, ja sogar mindestens ein Rückhaltesys­ tem für die Klasse 0 (Babyschale) deponieren. Jeder Stuttgarter Taxifahrer hat dann die Möglichkeit mit seinem Telefonschlüssel den Container zu öffnen und bei Bedarf den entsprechenden Kindersitz zu enthehmen um ihn am Ende der Fahrt wieder dort zu deponieren. Auch den Kollegen deren Fahrzeuge ein größeres Kofferraumvolumen (S­Klasse, Kombi, etc.) haben und die bereit sind einen Kindersitz immer mitzuführen, werden wir eine gewisse Anzahl an Kindersitzen auf Kosten des Verbandes kaufen und ihnen zur Verfügung stellen. Obwohl wir aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Kindersitzhersteller (einzig und allein die Daimler­Benz Niederlassung Stuttgart war in der Lage uns eine grössere Anzahl von diesen Rückhaltesystemen vor dem 01.01.1998 zu liefern) nur etwa 20 Fahrzeuge ausstatten konnten, gab es bis zum heutigen Tage keinerlei Probleme den Beförderungswünschen von Fahrgästen mit Kindern nachzukommen.

Über die Stuttgarter Presse und über Radiosender haben wir die Eltern rechtzeitig informiert, daß sie bei Taxifahrten mit Kleinkindern (Klasse I) dies bereits bei der Bestellung angeben.
Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, daß auch weiterhin und entgegen BZP­Meldungen in jedem Fall Beförderungspflicht besteht. Tragen Sie bitte Sorge dafür ­ sofern Sie selbst keine Sicherungsmöglichkeit haben ­ daß unverzüglich über Funk dem Kunden ein entsprechend ausgerüstetes Taxi geschickt wird !!

Inhalt Heft 1+2/98
Verbandsinfo Offene Briefe Prüfungstermine
    GV 30.04.98 und 01.07.98
Taximagazin 1+2/98    
Kristan bleibt Vorstand Verband 98 GV 29.04.99

le 19.12.98