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Dies ist ein Verbands-Brief von Peter Kristan an den Verkehrsminister
Herrn
Verkehrsminister
Hermann Schaufler
Ministerium für Umwelt und Verkehr
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
12. Januar 1998
Freistellungs-Verordnung
Sehr geehrter Herr Minister Schaufler,
seit 1. Januar 1998 sind Taxen verpflichtet, mitfahrende Kinder durch amtlich
genehmigte und geeignete Rückhalteeinrichtungen zu sichern. Daß es überhaupt zu
einer Ausnahmeverordnung gekommen ist, die uns von der Sicherung von Kindern der
Klasse O befreit, ist wesentlich dem Engagement Ihres Ministeriums im BLFA StVO
zuzuschreiben. Dafür möchte ich mich bei Ihnen im Namen aller Taxler herzlich
bedanken.
Obwohl die jetzt ebenfalls vorgeschriebene Sicherung eines Kindes der Klasse I
(9 - 16 kg) das deutsche Taxigewerbe vor Probleme stellt, werden wir alles daran
setzten, diese neue Gesetzesvorschrift umzusetzen. Wir werden damit einen
Sicherheitsstandard für beförderte Kinder erreichen, der wesentlich höher liegt
als bei allen anderen Mitteln des ÖPNV.
Sehr geehrter Herr Minister Schaufler,
nachdem ich in den letzten Monaten während der Diskussion um diese
Ausnahme-verordnung gemerkt habe, wie sehr die Verbesserung der Sicherheit bei
der Kinder-beförderung, nicht nur von allen Beamten der zuständigen Bundes- und
Länderministerien befürwortet wird, sondern daß sie auch den Bonner Politikern
aller Parteien am Herzen liegt, erlaube ich mir vor diesem Hintergrund, auf die
Reformbedürftigkeit der Freistellungs-Verordnung hinzuweisen. Nach § 1, Abs. 4
d, dieser Verordnung ist die Beförderung von Schülern von den Vorschriften des
Personenbeförderungsgesetz befreit. Das heißt, bei der Beförderung von Kindern
von und zu Schulträgern sind die Bestimmungen des PBefG außer Kraft gesetzt.
Die Fahrzeuge müssen z.B. nicht als Mietwagen zugelassen und versteuert und
damit auch nicht einer jährlichen Prüfung beim TÜV unterzogen werden. Aber was
noch viel schlimmer und für die beförderten Kinder gefährlicher ist, das
Fahrpersonal muß nicht im Besitz einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dies hat zur Folge, daß jeder zwischen 18 und 80 Jahren mit jedem zugelassenen
Fahrzeug diese Beförderungen durchführen darf. Ob ein Fahrzeuglenker erst 14
Tage im Besitz eines Führerscheins ist und somit über keinerlei Fahrpraxis
verfügt, spielt bei diesen Kinderbe-förderungen keine Rolle. Auch körperliche
Beeinträchtigungen (wie z.B. Sehschwäche, Zucker, etc.), bei welchen sonst die
gesetzliche Erlaubnis zur Personenbeförderung verweigert wird, fallen hier nicht
ins Gewicht.
Selbstverständlich könnte nach dieser Freistellungs-Verordnung sogar ein
Taxifahrer, dem wegen Unzuverlässigkeit die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung
entzogen wurde, jederzeit Kinder gegen Entgelt befördern.
Meines Wissens nach ist es nicht zuletzt auch aufgrund dieser Tatsachen schon zu
schweren Unfällen mit den beförderten Kindern gekommen.
Daß diese Verordnung m.E. auch einen unlauteren Wettbewerb zum Nachteil des
Taxi- und Mietwagengewerbes massiv begünstigt, sei nur am Rande erwähnt.
Sehr geehrter Herr Minister Schaufler,
ich bitte Sie deshalb, auch im Interesse einer Verbesserung der Sicherheit für
Kinder bei diesen Schülerbeförderungen, daß sich Ihr Ministerium im zuständigen
BLFA PBefG für eine Änderung dieser Freistellungs-Verordnung einsetzt.
Selbstverständlich werde ich alle Vorsitzende der Landesverbände des Taxi- und
Mietwagengewerbes auffordern, sich mit Anträgen in dieser Sache an ihre
zuständigen Ministerien zu wenden. Ich bin davon überzeugt, daß wir auch bei
Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann und allen Mitgliedern des
Verkehrsausschusses im Bundestag für diesen Antrag Unterstützung bekommen
werden.
"Kindersicherheit ist nicht teilbar" und deshalb sollte für die
Schülerbeförderung von behinderten Kindern auch dieselben Auflagen zur Anwendung
kommen, denen das Taxi- und Mietwagengewerbe unterworfen ist
Einige europ. Nachbarländer haben nach meiner Recherche diese Erfordernisse
längst erkannt und verlangen von den Fahrzeuglenkern, die in erster Linie
geistig und körperlich behinderte Kinder fahren, eine strengere Ausbildung als
sie für Taxi- und Mietwagenfahrer vorgeschrieben sind.
Auch der Bundesverband des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. hat mir zugesagt,
im Interesse der beförderten Kinder unsere Bemühungen, eine Änderung der
Freistellungs-Verordnung herbeizuführen, voll zu unterstützen. Ich kann mir
nicht vorstellen, daß auch nur ein einziges Mitglied einer Änderung dieser
Freistellungs-Verordnung ablehnend gegenüber steht.
Sehr geehrter Herr Minister Schaufler,
selbstverständlich bin ich jederzeit gerne bereit, in einen persönlichen
Gespräch meine Forderung nach Änderung der Freistellungs-Verordnung zu
erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kristan
Kopie zur Kenntnisnahme:
Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann
Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages
Deutscher Kinderschutzbund e.V. Berlin
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