Jahreshauptversammlung 1998 des Taxi- und Mietwagenverbandes Region Stuttgart
BZP kündigt bundeseinheitliche Rufnummer

Die Jahreshauptversammlung des Taxi- und Mietwagenverbandes Region Süddeutschland fand am 9. Dezember 1998 statt. Als es schon fast keiner mehr glaubte. Die Versammlung begann mit der bei Taxifahrern üblichen Verspäätung. Der Verbandsvorsitzende Peter Kristan ging auf die Probleme des vergangen Jahres (1997!) ein und sprach über die Probleme, welche durch den Euro und den Regierungswechsel 1998 auf das Taxigewerbe zukommen.
Als Problem für den Verband wegen nicht vereinsbedingter Geschäftsbetätigung kann angesehen werden, dass der Verband die Taxiplatzmiete des Stuttgarter Flughafens eintreibt und weiterreicht. Dies wird zukünftig die Taxizentrale umsetzen.
Ausserdem kam heraus, dass das Projekt Bahntaxi als gescheitert anzusehen ist und dass man das Ergebnis des Versuches Bahnplus noch abwarten müsse.
Die Mitgliederversammlung hatte 1996 beschlossen, dass der Verband pro Mitglied und Monat einen Verwaltungsbeitrag von 0,80 DM an die Taxizentrale Stuttgart abführen muss. Da dies erst ab dem Jahr 1997 rückwirkend getan wurde, hatte der Verband zusammen mit den Aufwandspauschalen (8.000 DM) für seinen Vorstand und dem Jahresbeitrag an den BZP (11.200 DM) ein deutliches Einnahmeminus.
Der Verband nahm rd 38.700 DM ein und gab rd. 57.300 DM aus, das ergibt einen Verlust von rd. 18.575 DM. Dem gegenüber steht ein Verbandsvermögen von ca. 46.000 DM.
Zum 31. Dezember 1997 hatte der Verband 456 Mitglieder. Bereits bei dem Bericht des Vorstandes und auch dem Kassenbericht wurde bemängelt, dass der Beschluss zum Kostenbeitrag an die Taxizentrale jetzt erst umgesetzt wurde. Es wurde seitens Kollege Martini vorgeschlagen, den Kassenbericht nicht zu genehmigen und auch den Vorstand nicht zu entlasten. Beide male wurde seitens Kollege Schopf dagegen gesprochen, da der Nutzen hieraus zu gering sei. Somit wurden die Vorstände gemeinsam entlastet und auch der Kassenbericht genehmigt. Bereits in der nun folgenden Aussprache war die Stimmung sehr gereizt und es wurde heftig polemisiert. Stellenweise war nicht erkennbar, ob es um die Person Kristans oder um die Probleme innerhalb des Verbandes und seiner Stellung im BZP ging. Es gelang dem Vorstand Manfred Resch nicht, eine Ordnung in die tumultartige Versammlung zu bringen. Nach einer kurzen Pause mussten die Vorstände Resch und Kristan gegen den Vorwurf des voreiligen und nicht per Versammlungsbeschluss herbeigeführten Austrittes aus dem BZP wehren. Dabei konnte Kollege Resch die Vorwürfe seitens Danner, Schopf und Martini nicht entkräften und Kollege Kristan musste sich gegen einen beginnenden Misstrauensantrag wehren, welcher aber dann doch nicht beantragt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Stimmung im Saal kurz vor dem Explodieren. So wurde ein Kontrahent des Kollegen Kristan von einem Anhänger Kristans körperlich angegriffen und musste mit Gewalt zurückgehalten werden. Ebenso begann im Saal sich eine Schlägerei abzuzeichnen, welche aber unterbunden werden konnte. Dem Kollegen Kristan wurde zum wiederholten Mal seine impulsive Art und sein schnelles Vorgehen ohne Rücksprache mit seinen Kollegen vorgeworfen. Hauptthema dabei war der Austritt des Verbandes aus dem BZP, ohne dass alle drei Vorstände dieses gemeinsam beschlossen hatten. Im Saal hielten sich die Anhänger und Gegner der Vorgehensweise Kristans in etwa die Waage. Bei der anschliessenden Vorstandswahl stellte sich Kollege M. Resch zur Wiederwahl, als Gegner traten Kollege Danner und Bierig an. Bei 52 Anwesenden Mitgliedern und 35 Vollmachten benötigte ein Kandidat im ersten Wahldurchgang eine absolute Mehrheit von mindestens 44 Stimmen, die keiner erreichte. Im zweiten Wahdurchgang setzte sich Kollege Bierig gegen Kollegen Rösch mit 47 zu 38 Stimmen durch, Kollege Danner kandidierte nicht weiter. Nachdem die Wahlen abgeschlossen waren, wurde es merklich ruhiger im Saal und einige der Kollegen gingen. Anschliessend wurde in konträrer, aber dennoch friedlicher Art über den Antrag des Kollegen D. Rössler diskutiert, die Strafzettelaktion an den Taxiplätzen wieder aufzunehmen. Diesem Antrag wurde mit grosser Mehrheit zugestimmt. Eine ebenfalls grosse Mehrheit erhielt der Antrag, dass der Verband einen Aufnahmeantrag beim BZP stellen wird. Dabei wurde betont, dass der BZP keine Konditionen stellen dürfe für eine Wiederaufnahme. Gegen 19:30 wurde die Versammlung dann beendet.

Bundeseinheitliche Rufnummer 19410
Die bundeseinheitliche Rufnummer 19410 wurde in verschiedenen deutschen Grosstädten eingeführt, damit es die Taxikunden einfacher haben an ein Taxi zu kommen. Der BZP hat diese Nummer bei der Telekom beantragt und verwaltet diese auch. Dabei hat die Taxi-Auto-Zentrale-Stuttgart e.G. einen Vertrag mit dem BZP abgeschlossen, der die Vergabe dieser Nummer regelt. Da der Vorstand des Taxi- und Mietwagenverbandes Region Stuttgart e.V zugleich auch Vorstandsvorsitzender der Taxi-Zentrale ist, muss die Zentrale nun für die Unfähigkeiten des BZP büssen. Zwischen dem BZP und dem Taxi- und Mietwagenverband existieren etliche Differenzen. Der BZP ist nun nicht in der Lage hier zu unterscheiden und trägt den Zwist auf dem Rücken aller Kunden aus. Der BZP hat der Taxi-Auto-Zentrale-Stuttgart e.G. die Verwendung dieser bundeseinheitlichen Rufnummer zum 01.06.1999 gekündigt.

So soll der Taxi- und Mietwagenverband, genauer dessen Vorstand Peter Kristan getroffen werden - treffen tut's aber wieder einmal die Unbeteiligten: unser aller Kundschaft. Denn jeder, der im Raum Stuttgart 19410 wählt, weil er ein Taxi haben will, wird in Kürze erst einmal die (teure) Auskunft anrufen müssen. Service ála BZP.

Bleibt die Frage: BZP ein Interessenverband? Ein Kindergarten? Ein Kundvergrauler?

Alex. Bierig, Taxifahrer in Stuttgart

Taxibestellungen in Stuttgart: 0711-56 60 61

le 04.03.99

Verbandsinfo Offene Briefe Prüfungstermine
    GV 30.04.98 und 01.07.98
Taximagazin 1+2/98    
Kristan bleibt Vorstand Verband 98 GV 29.04.99